Standreglement und Sicherheitsbestimmungen



Standreglement

Jagdschiessanlage Büelen, Meilen


1. Allgemeines

1.1 Grundlagen
1.1.1 Die Statuten der Jagdschützen Pfannenstiel Meilen, nachfolgend JPM genannt, bilden die Grundlage dieses Reglements.
1.1.2 Kommunale, kantonale und eidgenössische Gesetze und Verordnungen, die in Kraft stehen, werden durch dieses Reglement in den einschlägigen Bereichen erweitert.
1.2 Bestimmungsbereich
1.2.1 Die Bestimmungen dieses Reglements umfassen die Jagdschiessanlage Büelen, Meilen.

2. Schiessanlage

2.1 Betriebszeiten
2.1.1 Die Schiessanlage steht den Mitgliedern der JPM und Gästen gemäss dem Schiessprogramm zur Verfügung.
2.1.2 Änderungen im Betrieb werden im Schiessstand veröffentlicht.
2.1.3 Über Art und Weise der Benützung der Schiessanlage entscheidet im Zweifelsfalle der Vorstand in Absprache mit der Schiesskommission.

3. Betrieb der Anlage

3.1. Ordnung und Sicherheit
3.1.1 Der Vorstand veröffentlicht die erforderlichen Reglemente und Verordnungen für Ordnung und Sicherheit in der Schiessanlage.
3.1.2 Jedes Schiessen untersteht der Aufsicht einer Standaufsicht. Diese beaufsichtigt das Schiessen und vergewissert sich, dass die Schiessstandordnung eingehalten wird.
3.1.3 Die Standaufsicht kann das Schiessen oder den Aufenthalt im Schiessstand untersagen, sollte es zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren dienen.
3.1.4 Anordnungen der Standaufsicht sind zu befolgen.
3.1.5 Personen, die den Anordnungen der Standaufsicht nicht Folge leisten oder durch Ihr Verhalten eine Gefahr für den reibungslosen Ablauf im Schiessstand sind, können durch die Standaufsicht sofort von der weiteren Benutzung des Schiessstandes ausgeschlossen werden.
3.1.6 Kindern und Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Zutritt nur gewährt, wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine damit betraute Person diese betreut. 3.1.7 Mutwillige und grobfahrlässige Sachbeschädigungen werden durch den Vorstand der Jagdschützen Pfannenstiel Meilen geahndet.
3.2 Veranstaltungen
3.2.1 Schiesswettbewerbe auf der Jagdschiessanlage unterliegen der Organisation und Durchführung der Jagdschützen Pfannenstiel Meilen.
3.2.2 Alle Schiessdaten sind im Schiessplan publiziert.
3.3 Rechte und Pflichten
3.3.1 Alle Rechte und Pflichten aus der Benützung der Schiessanlage obliegen dem betreffenden Veranstalter.
3.3.2 Ohne ein gültiges Standblatt ist die Schussabgabe auf der Jagdschiessanlage strengstens untersagt. Jeder Schuss muss auf dem Standblatt eingetragen werden. Das Standblatt ist persönlich und nicht übertragbar! Unwahre Standblattangaben sowie das Nichteintragen von abgegebenen Schüssen werden durch den Vorstand mit Platzverweis oder Strafanzeige geahndet.
3.3.3 Auf Anlagen, die nicht in Betrieb sind, ist es verboten, zu schiessen.
3.3.4 Störungen sind der Standaufsicht sofort zu melden.

4. Waffen und Munition

4.1 Waffen
4.1.1 Auf der Jagdschiessanlage darf nur mit Jagdwaffen geschossen werden.
4.1.2 Waffen dürfen auf dem Schiessplatz nur in entladenem Zustand getragen werden, Verschluss offen, ohne Magazin, sowie Kipplaufwaffen gebrochen.
4.1.3 Das Zusammensetzen sowie das Laden und Entladen der Waffen darf nur in Richtung Kugelfang erfolgen.
4.1.4 Zielübungen sind nur in Richtung Kugelfang gestattet, sofern der Schiess- betrieb dadurch nicht gestört wird.
4.1.5 Jeder Schütze muss sich vor Schussabgabe vergewissern, dass das Zielge- lände frei ist.
4.1.6 Den Anordnungen der Standaufsicht ist strikte Folge zu leisten.
4.1.7 Ausserhalb der Schiesstage dürfen keine Waffen in der Schiessanlage sein.
4.1.8 Die Standaufsicht kann Verletzungen von Sicherheitsbestimmungen mit Platzverweis ahnden.
4.2 Munition
4.2.1 In der Kugelanlage kann mit allen für Jagdzwecke erlaubten Kugelkalibern sowie Übungspatronen GP-11 usw. geschossen werden.
4.2.2 Auf den Schrotschiessanlagen dürfen nachfolgend aufgeführte maximalen Schrotabmessungen nicht überschritten werden:
Hase: Nr. 3; 3,5mm; 36 Gramm
Taube: Nr. 7; 2,5mm; 26 Gramm
Ab 1.1.2008 darf auf Tontauben nur noch Stahlschrot verschossen werden.
44.2.3 Übungen mit Flintenlaufgeschossen müssen mit der Standaufsicht vereinbart werden.
4.2.4 Ausserhalb der Schiesstage darf keine Munition in der Schiessanlage sein.
4.2.5 Liegengebliebene leere Patronenhülsen bleiben Eigentum der JPM.

5. Gebührenordnung

5.1.1 Der Vorstand erlässt die für den Schiessbetrieb notwendigen Gebühren.

6. Versicherungen

6.1 Einzelversicherung
6.1.1 Jeder Schütze, der die Anlage benutzt und Schäden verursacht, ist haftbar. Alle Schützen sind deshalb verpflichtet, eine dem jagdlichen Schiessen ent-sprechende Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Auf Verlangen ist der Standaufsicht ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
6.1.2 Es besteht eine Standversicherung, die für Personen- und Sachschäden als Folge des Anlagebetriebes aufkommt.
6.1.3 Der Verein haftet nicht für den Verlust von Waffen und persönlichen Ge- genständen in der gesamten Anlage.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Dieses Standreglement wurde an der Vorstandssitzung vom 02. Mai 2007 erstellt und genehmigt. Es tritt am 2. Mai 2007 in Kraft.

Zumikon, 02. Mai 2007

Walter Meyer, Präsident JPM



Sicherheitsbestimmungen


Jede Waffe ist als geladen zu betrachten, sofern man sich nicht persönlich vom Gegenteil überzeugt hat.

Kipplaufwaffen sind gebrochen, Repetierer Verschluss geöffnet. Bei Zylinder-, Blockverschlüssen oder anderen Waffen muss die Laufmündung nach oben getragen werden.
Jeder Schütze haftet für seine abgegebenen Schüsse.

Fremde Waffen dürfen nicht berührt werden, davon ausgenommen ist die Standaufsicht.
Das Tragen eines Gehöhrschutzes ist obligatorisch.

Zielübungen sind nur auf den Schützenständen gestattet. Die Laufmündung muss dabei immer auf den Kugelfang gerichtet sein.

Das Laden und Entladen ist nur in der Schiessstellung gestattet. Die Mündungen müssen dabei in die vorgeschriebene Schussrichtung zeigen.

Nach dem Beschuss einer Taube muss beim Trap-Schiessen (Platzwechsel) der Schütze die Waffe entladen. Die Laufmündung zeigt dabei in die vorgeschriebene Schussrichtung. Vor dem Laden ist der Lauf auf Fremdkörper zu kontrollieren.

Bei Kommando „Feuer einstellen“ wird sofort gesichert, entladen und der Verschluss bleibt geöffnet, Kipplaufwaffen gebrochen.
Bei Schrotwaffen muss der Tragriemen entfernt werden.

Bei Funktionsstörungen an Waffen oder an der Schiessanlage ist unmittelbar die Standaufsicht zu verständigen.
© createt by pacotarifa.ch