Preise



 Standblatt  Mitglieder  Nichtmitglieder
 Kugelstand 10 Schuss  Fr. 5.–  Fr. 10.–


Jagdliches Bedingungsschiessen

(vom 11. November 2009)
Der Regierungsrat, gestützt auf § 14bis des Gesetzes über Jagt und Vogelschutz vom 12. Mai 1929, beschliesst:
I. Zürcher Jagdpässe sind ab 1. April 2011 nur gültig, wenn zusätzlich zu den Bedingungen gemäss § 11 des Gesetzes über Jagd und Vogelschutz vor weniger als zwei Jahren das jagdliche Bedingungsschiessen gemäss Ziff. II erfüllt oder eine jagdliche Schiessprüfung erfolgreich absolviert wurde.
II. Das Programm des jagdlichen Bedingungsschiessens besteht aus:
Kugelprogramm:
Passe zu vier Schuss auf Rehscheibe mit Einteilung 1, 3, 8-10; Distanz 100 m, Schiessstellung frei (ohne Einschusstisch). Als Treffer gelten Punkte 8-10. Bedingung: vier Treffer.
Schrotprogramm:
Passe zu vier Schuss auf laufenden Hasen mit Klappfalle, Laufbahn höchstens 6 m lang, Scheibe abwechselnd von links und rechts, rund drei Sekunden sichtbar, Distanz etwa 30 m, Jagdanschlag. Der Hase wird durch den Schützen ausgelöst. Ein Schuss gilt als Treffer, wenn die vordere und/oder die mittlere Klappe des Hasen fällt. Bedingung: vier Treffer.
Das Kugel- und Schrotprogramm kann beliebig oft wiederholt werden.
III. Auf begründeten schriftlichen Antrag einer Schützin oder eines Schützen hin kann die Baudirektion Ausnahmen vom Programm und/oder angepasste Stellungs- oder Anschlagarten bewilligen.
IV. Das jagdliche Bedingungsschiessen kann auf jedem beliebigen Jagdschiessstand absolviert werden. Das offizielle Formular der Fischerei- und Jagdverwaltung muss mit Stempel und Unterschrift der Standaufsicht versehen sein.
V. Die Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Vl. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Vll. Veröffentlichung im Amtsblatt.

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin Der Staatsschreiber  
Aeppli Husi  


  Aktivmitglieder Passivmitglieder und Gäste
Kosten Gratis Fr. 10.–

Standblatt Treffsicherheitsnachweis(PDF | 112 KB)



Mitglied werden

Jede/r kann Mitglied unseres Vereins werden.
Jeder Schütze und jede Schützin muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein.
Einmalige Einlage bei Eintritt Fr.100.-, jährlicher Mitgliederbeitrag Fr. 80.-

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an ein Vorstandsmitglied oder kommen Sie unverbindlich an einem Übungsschiessen vorbei.

Beitrittserklärung.pdf (PDF | 10 KB)

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